Bedingungen Firmenlauf
Koenen & Co Firmenlaufreglement
- Teilnehmen können Unternehmen und Einrichtungen (gemeinnützige Organisationen sowie Behörden und Bildungseinrichtungen) oder logische Einheiten dieser Unternehmen bzw. Einrichtungen (z. B. Dienststellen, Abteilungen, Fakultäten, Sektionen) (nachfolgend als „Unternehmen“ bezeichnet).
- Jedes Team muss beim Firmenlauf unter dem Namen des Unternehmens, das es vertritt, antreten. Falls mehrere Teams für ein Unternehmen an den Start gehen, sind sie durch Hinzufügung einer Nummer zum Namen des Unternehmens (beginnend bei 1 und aufsteigend um jeweils 1) voneinander zu unterscheiden.
- Ein Team besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Läufern. Ein Team darf sowohl aus Mitarbeitern als auch aus Nicht-Mitarbeitern bestehen.
- Gewinner des Firmenlaufs ist das Team mit dem besten Teamergebnis. Die drei schnellsten Zeiten pro Team bestimmen das Endergebnis.
- Zur Ergebnisermittlung des Venloop wird ein Zeitmessungssystem verwendet. Dies bedeutet, dass jeder Läufer und demnach auch jeder Teilnehmer des Firmenlaufs mit einem Zeitmessungssystem läuft.
- Anmeldungen erfolgen gemäß folgenden Anmeldeverfahrens.
a) Das Anmeldeverfahren sieht folgendermaßen aus:
o Teilnehmende Teams müssen sich so schnell wie möglich mittels nachfolgenden Anmeldeformulars anmelden (nicht warten, bis das Team „voll“ ist oder alle Teilnehmer bekannt sind).
o Nach der Anmeldung mittels des Anmeldeformulars erhält der/die Teamleiter(in) Informationen zur Anmeldung der Teammitglieder, eine Rechnung über die Anmeldegebühr und praktische Informationen zum Koenen & Co Firmenlauf während und nach dem Wettbewerb.
o Die persönlichen Angaben der Teammitglieder und sonstigen Angaben (T-Shirt, Zeitmessungssystem und Ähnliches) sind gemäß der Informationen, die der Teamleiter erhält, auszufüllen.
o Die Anmeldung auf dieser Website endet am 26. Februar 2011.
o Die Anmeldegebühr muss bis zum 21. März 2011 überwiesen sein.
o Die Stichting Venloop kann die Daten* der Teilnehmer für Mailings an Dritte weitergeben, es sei denn, sie haben hiergegen Einwände und haben diese der Organisation schriftlich mitgeteilt. Teilnehmer sind mit der eventuellen Verwendung ihrer Bilder für Druck, Foto, Film, Video u. Ä. zu Werbezwecken der Stichting Venloop einverstanden, ohne hierfür eine Vergütung zu fordern. (* gemeint sind: Name, Anschrift, Wohnort, E-Mail-Adresse).
b) Für alles Weitere gelten die „normalen“ allgemeinen Teilnahmebedingungen des Venloop.
7. Bei Teilnehmern, die aus welchem Grund auch immer ohne Zeitmessungssystem laufen oder dieses nicht auf die richtige Weise tragen, kann keine Zeit festgestellt werden. Sie erscheinen dann nicht in den Ergebnissen.
8. Jeder Teilnehmer kann pro Distanz nur für ein Unternehmensteam antreten.
9. Für alles Weitere gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Venloop.





