Bedingungen
Allgemeine Bedingungen
1. Artikel: Definitionen
1.1 In diesen allgemeinen Bedingungen versteht sich unter:
a. Ereignis: Venloop Wettlauf und die Running Akademie
b. Teilnehmer: Eine natürliche Person die sich auf von dem Veranstalter vorgeschriebener Weise eingeschrieben hat für Teilnahme an dem Ereignis und/oder Running Akademie sowohl auf individueller Basis wie über Sponsoring einer Firma.
c. Vertrag: Der Vertrag mit dem Teilnehmer bezogen auf Teilnahme an dem Ereignis.
d. Organisator: Die Rechtsperson mit dem der Teilnehmer in den Vertrag getreten ist.
1.2 Die Allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Teilnehmer des Ereignisses.
2. Artikel: Teilnehmer
2.1 Teilnahme ist nur möglich durch eine natürliche Person die das durch den Organisator für dieses Ereignis festgestelltes Mindestalter erreicht hat
2.2 Teilnehmen dürfen nur die Teilnehmer die:
- Das Einschreibformular vollständig ausgefüllt haben gemäss der Wahrheit
- Zudem die Einschreibegebühr bezahlt haben
- Und darüberhinaus die Allgemeine Bedingungen ohne Vorbehalt akzeptiert haben.
2.3 Teilnahme an dem Ereignis geschieht durch den Teilnehmer persönlich. Es ist nicht erlaubt jemanden an Stelle eines Anderen teilnehmen zu lassen.
2.4 Es ist nicht gestattet eines Teilnehmers Rechte auf jemand anderem zu übertragen ohne vorhergehende schriftliche Einstimmung des Organisators.
2.5 Im Falle einer Verhinderung des Teilnehmers werd bei einer Abmeldung vor dem 30 Januar 2011 unter 5 Euro Abzug die Einschreibegebühr zurückerstattet. Meldet sich ein Teilnehmer der Running Academy vor dem 18. Dezember 2010 ab, so werden 45 Euro zurückerstattet. Alle anderen Einzahlungen werden auf Grund des Vertrages nicht rückerstattet.
2.6 Der Organisator hat das Recht die Strecke teilweise oder ganz zu ändern, oder das ganze Ereignis auf Grund meteorologischer oder anderer Bedingungen ab zu sagen. In diesen Fall wird nicht rückerstattet.
2.7 Der Organisator ist nicht haftbar für Kosten seitens des Teilnehmer wenn eine Absage durch geführt werden muss. Im Falle einer Absage wird das Ereignis nicht im selben Jahr nochmal geplant. Das vorhergesehene Datum des nachfolgenden Jahres gilt.
2.8 Die Rechte auf den bestellten T Shirts bleiben bei einer Absage aufrecht.
2.9 Es ist nicht gestattet an den Venloop auf irgendeine andere Art als laufend teilzunehmen.
2.10 An der 5 km, 10 km, 15 km und Ziel gelten Limite (netto).Das Ausübungsrecht dieser Limite unterliegt dem Organisator und der Polizei.
2.11 Ein Teilnehmer an dem eine Limitüberschreitung kenntlich gemacht wurde, ist damit und ab dem Punkt diskwalifiziert. Ab dann ist Er/Sie kein Teilnehmer mehr des Ereignisses und muss selber zum Ziel gehen. Hinweis: Nach vorbeifahren der Polizei und des Besenwagens werden die Verkehrsbeschränkungen aufgehoben.
2.12 Ausschließlich von dem Organisator eingeladenen Athleten können die Geldpreise in den jeweiligen Elitekategorien gewinnen.
2.13 Einteilbasis der Teilnehmer ist das Geburtsdatum.
Starten in einer älteren Kategorie ist nicht gestattet
10 km und halber Marathon:
Männer Frauen
Senioren Senioren
M 35 V 35
M 40 V 40
M 45 V 45
M 50 V 50
M 55 V 55 +
M 60 +
2.14 Für die in 2.13 genannten Kategorie gibt es Preise für die Plätze 1, 2 und 3. Wenn von einer Kategorie weniger als 5 Teilnehmer am Ziel ankommen, laufen diese Teilnehmer in der vorabgehenden Kategorie. Die Preise werden am Weltkampftag „ausgehändigt“ und müssen persönlich bei der Aushändigung abgeholt werden.
2.15 Das Ergebnis und die Preise werden nach der Brutozeit gerechnet und ausgehändigt.
2.16 Die Daten der Teilnehmer werden in einer Datei verwahrt. Diese Daten können für Mailings Dritter zur Verfügung gestellt werden. Teilnehmer die einen schriftliche Einwand einreichen kommen nicht in die Datei.
2.17 Werbung auf den Wettkampfnummern darf auf keiner Weise unleserlich gemacht werden und muss immer gut ersichtlich getragen werden.
2.18 Es ist untersagt Werbung zu tragen anders als die der Venloopsponsore und der Businessrunteilnehmer.
2.19 Jegliche Begleitung im Lauf ist verboten, außer mit vorabgehende schriftliche Einstimmung des Organisators.
2.20 Durch ihrer Teilnahme übergeben Sie sämtliche Foto-, Video-, und Bildrechte an dem Organisator für Promotionszwecke.
2.21 Teilnehmer die im Ergebnis aufgenommen werden wollen müssen den von die Organisation gelieferten Zeiterfassungschip gemäß beigefügter Anleitung verwenden.
Artikel 3. Haftung
3.1 Teilnahme geschieht auf Verantwortung des Teilnehmers. Die Organisation ist nicht haftbar für Schäden gleich welcher Art die in folgen der Teilnahme auftreten. Unter diesen Schäden hören auch körperliche Verletzung und Tod.
3.2 Wenn, trotz Ablehnung jeglicher Haftung, die Organisation zu einer Entschädigung übergeht (muss) dann kann die Höhe der Entschädigung niemals die der Versicherung des Organisation überschreiten.
3.3 Der Teilnehmer übernimmt bei der Einschreibung die Pflicht/Verantwortung jeglicher Versicherungen für sich und seine Hinterbliebenen gegen Schäden die auftreten infolge seiner Teilnahme.
3.4 Mit der Einschreibung erklärt der Teilnehmer Kenntnis zu haben von gesundheitliche Forderungen, in sowohl physischem als psychologischem Sinne, die eine Teilnahme erfordert, und erklärt sich dabei ausreichend vorbereit zu haben. Der Organisator weißt ausdrücklich auf eine Sport- medizinischer Untersuchung vor der Teilnahme.
3.5 Der Teilnehmer entbindet den Veranstalter von jeder Verantwortung an Dritte infolge Handlungen oder das unter lassen der gleichen von Teilnehmer der Veranstaltung. Der Teilnehmer muss sich ausreichend haftplichtversichern gegen obenerwähnte Verantwortung.
Artikel 4. Personsdaten
Die durch den Teilnehmer aufgegebenen Daten werden in einer Datei eingeführt. Mit seinem Einschreiben erlaubt die Teilnehmer die Verwendung dieser Daten durch den Veranstalter und durch Dritte zwecks Informationsüberdracht an den Teilnehmern. Schriftliche, oder Einwende per email sind möglich und führen zu einen sofortigem Einstellen der Verwendung. Mit der Teilnahme stimmt der Teilnehmer ein dass Name und Resultat veröffentlich werden können.
Artikel 5. Streitschlichtung
Streit zwischen Veranstalter und Teilnehmer wird unter Ausschluss des Zivilrechtes geschlichtet, in Übereinstimmung mit „ arbitrageregelement van de Koninklijke Nederlandse Atletiek Unie“ oder, wenn nicht Vorhanden, das Statut des „Nederlandse Arbitrage Instituut“. Ein Streit existiert wenn einer der beiden Parteien sich dementsprechend ausspricht.
Artikel 6. Firmenlauf
Für Firmenlaufteilnehmer gilt zusätzlich das Statuut „Bedrijvenloopreglement“ . Teilnehmer dieses Laufes werden auch in der individuellen Wertung aufgenommen.
Artikel 7. Diskwalifikation
Die Wettkampfführung und der medizinische Stab haben das Recht ein Teilnehmer aus den Wettlauf zu nehmen.
Artikel 8. Nachfolgen von Anweisungen
Anweisungen von Polizei, Wettkampfführung und Mitarbeiter müssen direkt und genau erfolgt werden. Die angezeigte Laufroute ist zu folgen. Das nicht auffolgen der Anweisungen kann zu Diskwalifikation führen.
Artikel 9. Verkehrsgesetze
Die Verkehrsgezetze bleiben während des ganzen Ereignisses in Kraft, es sei denn es ist ausgeschildert.





